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BEDINGUNGEN FÜR EINE KOSTENÜBERNAHME im überblick

Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr übernimmt in der Regel die gesetzliche Krankenkasse eine begonnene kieferorthopädische Therapie. Hierbei sind die vorliegenden Zahn- oder Kieferfehlstellung entscheidend. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung ab einem definierten Behandlungsbedarfsgrad. Vor diesem Hintergrund erfolgt eine Einteilung nach sog. kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG). Ab einem Behandlungsbedarfsgrad 3 übernimmt die Krankenkasse die Kosten der kieferorthopädischen Behandlung. Hierbei werden zunächst 80% der Kosten von der Krankenkasse übernommen. Die fehlenden 20 % müssen als Eigenanteil durch den Versicherten gezahlt werden. Sie erhalten die Rechnungen für den Eigenanteil von Ihrer Praxis. Bewahren Sie diese gut auf, damit Sie diese nach Behandlungsabschluss bei Ihrer Krankenversicherung einreichen können. Anschließend erstattet Ihnen die Krankenkasse nach Beendigung der Behandlung den Eigenanteil. Diese Vorgehensweise soll dazu motivieren, die Behandlung auch wirklich abzuschließen.

Leistungen, die nicht im Katalog der gesetzlichen Krankenkassen vorhanden sind, müssen vom Patienten selbst bezahlt werden – sofern diese gewünscht sind. Eine vorhandene Zahnzusatzversicherung übernimmt hierfür eventuell die Kosten.

Die privaten Krankenversicherungen zahlen in der Regel die Behandlungskosten für Kinder und Jugendliche. Manche übernehmen auch die Kosten für die Erwachsenenbehandlung. Dies hängt von Ihren individuellen Vertragsbedingungen ab. Ihre Versicherung kann Sie auf Wunsch bereits vor Ihrem Besuch in der Fachzahnarztpraxis für Kieferorthopädie Dr. Sebastian Krause & Kollegen über die allgemeine Höhe der Kostenübernahme für kieferorthopädische Leistungen informieren. Wir erstellen Ihnen einen Behandlungsplan und Kostenvoranschlag, den Sie vor Beginn der Behandlung bei Ihrer Krankenversicherung einreichen können.

Eine Zahnzusatzversicherung kann unter Umständen die Kosten für die gesamte kieferorthopädische Behandlung bzw. für nicht im Katalog der gesetzlichen Krankenversicherungen aufgeführte Leistungen übernehmen. Auch hier hängt der Umfang der Übernahme von den individuellen Vertragsbedingungen ab.
Da häufig vor Abschluss einer Zahnzusatzversicherung bekannte Befunde von der Kostenübernahme ausgeschlossen sind, empfehlen wir Ihnen, bereits vor Ihrem ersten Besuch beim Kieferorthopäden eine eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen.

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Selbst getragene Arztkosten, die pro Jahr einen gewissen Betrag überschreiten, können in der Regel in der Steuererklärung geltend gemacht werden. So bekommen Sie eventuell einen Teil der Kosten zurück.

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Wir nehmen uns für Ihre individuellen Bedürfnisse und Fragen gerne Zeit.

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"Eine kieferorthopädische Behandlung
kann nur erfolgreich verlaufen,
wenn die Patienten mitarbeiten."

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